Herbstsession 2020
22. Dezember 2020
Zurück im Bundeshaus – aber hinter Plexiglas. Obwohl wir uns nur noch durch Scheiben sehen, ist es richtig, dass wir wieder im Haus des Parlamentes tagen. Die Kommunikation zwischen den Ratsmitgliedern ist einfacher. Denn das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, sich mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus anderen Parteien und Landesteilen auszutauschen. Nur so entstehen auch breit abgestützte, tragfähige Lösungen.
Eine soll das COVID-19 Gesetz werden. Mit diesem Gesetz werden die Not-Verordnungen des Bundesrates auf eine gesetzliche Grundlage gebracht. Das Gesetz gilt jedoch nur bis Ende 2021. Ohne ein solches Gesetz würden die Massnahmen des Bundes auslaufen. Ausdrücklich haben wir im Beratungsprozess zu diesem Gesetz den Einbezug der Kantone verlangt.
Natürlich gibt es Stimmen, die verlangen, dass man jetzt dem ganzen „Corona-Spuk“ ein Ende machen soll. Aber das Virus ist noch da, der Impfstoff jedoch nicht. Zudem ist nur schon das Wort „Impfung“ für viele eine Provokation. Hier sei gesagt, dass das COVID-19 Gesetz ein allfälliges Impfobligatorium nicht regelt. Und ein Obligatorium ist kein Impfzwang. Ein Impfobligatorium würde für gewisse Gruppen (z.B. Pflegepersonal) gelten, zur Impfung zwingen kann man jedoch niemanden.
Neben den gesundheitspolitischen Massnahmen werden auch solche der Wirtschaft geregelt. Unternehmen gewisser Branchen leiden schwer und die Erholung zeichnet sich in den nächsten Monaten und Jahren noch nicht ab. Die Frage ist, ob wir die Massnahmen, wie z.B. verlängerte Kurzarbeitsentschädigungsfristen und Erwerbsausfallentschädigungen weiterführen wollen. Dafür hat sich das Parlament entschieden. Im Sinne eines Mittelweges baute das Parlament zudem einen Härtefallartikel ein. Auch für Sport und Kultur wurden Hilfestellungen gewährt, da die Folgen von Corona in diesen Bereichen besonders gravierend sind.
Im Zeitpunkt meiner Berichterstattung lag das Endresultat noch nicht vor, wir ringen in vielen zusätzlichen Sitzungen um eine Lösung.
Daneben erledigen wir eine Rekordflut von Vorstössen. Im Ständerat übt man diesbezüglich sonst Zurückhaltung, im Jahr 2020 ist auch das anders. Sehr viele Vorstösse befassen sich allerdings mit Fragen und Anliegen zu COVID-19. Auch bezüglich der eingereichten Vorstösse sollten wir zum Normalmodus zurückkommen. Diese „Normalität“ wünsche ich Ihnen und uns allen wieder.